Kein Kind von Traurigkeit!
Schenken Sie Kindern und
Jugendlichen eine
unbeschwerte Zeit!

Über den WUV

Der Waisen- und Unterstützungsverein des ÖBB-Konzerns (WUV) wurde am 17. April 1919 gegründet und wirkt in ganz Österreich als gemeinnütziger Verein.

Seine Mitglieder sind aktive und im Ruhestand befindliche ÖBB-MitarbeiterInnen.

Fragen und Antworten

  • Voll- und Halbweise nach verstorbenen ÖBB-MitarbeiterInnen
  • aktive MitarbeiterInnen, Lehrlinge und im Ruhestand befindliche MitarbeiterInnen des ÖBB Konzerns sowie deren Angehörige im Falle einer unverschuldeten Notlage

  • Soforthilfe bei Todesfällen für Hinterbliebene mit unversorgten Kindern
  • Unterstützung nach Arbeitsunfällen mit Langzeit- oder Dauerfolgen (z.B. behindertengerechter Wohnungsumbau)
  • Unterstützung von studierenden Halb- Vollwaisen (Studienunterstützung, Mietzuschüsse)
  • Beteiligung an außerordentlichen Kosten bei Behinderung von Kindern
  • Unterstützung nach außergewöhnlichen Ereignissen z.B. Unfälle, Brände, durch die die Betroffenen in eine finanzielle Notlage geraten
  • Beteiligung an außerordentlichen Kosten nach Naturkatastrophen, sofern diese nicht durch Versicherung oder andere Institutionen abgedeckt werden
  • Zuschuss zu Begräbniskosten für Mindestrentner bzw. für Hinterbliebene in finanziellen Notlagen
  • Zuschuss zu Schullandwochen und Schulskikursen bzw. Ferienaufenthalten ( Sommerlager) für finanziell schlechter gestellte Familien
  • Alljährliche Ausrichtung von Weihnachtsfeiern für Halb- und Vollwaisen inklusive Überreichung von Geschenken

Wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind, weil Sie beispielsweise nach einem Unfall oder einem ähnlichen unvorhersehbaren Ereignis mit schwerwiegenden finanziellen Problemen zu kämpfen haben oder bei geringem Familieneinkommen plötzlich mit außerordentlichen finanziellen Belastungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner des Waisenvereins. Diese beraten Sie bei der Antragsstellung und stellen fest, ob ihr Anliegen den Unterstützungsrichtlinien des Waisen- und Unterstützungsvereins entspricht.

Ihr Antrag wird selbstverständlich mit entsprechender Diskretion behandelt. Nach Vorliegen eines Antrages entscheidet der Vorstand des WUV über die Gewährung und das Ausmaß der Unterstützung im Rahmen seiner monatlichen Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.