Kein Kind von Traurigkeit!
Schenken Sie Kindern und
Jugendlichen eine
unbeschwerte Zeit!
Schenken Sie Kindern und
Jugendlichen eine
unbeschwerte Zeit!
Der Waisen- und Unterstützungsverein des ÖBB-Konzerns (WUV) wurde am 17. April 1919 gegründet und wirkt in ganz Österreich als gemeinnütziger Verein.
Seine Mitglieder sind aktive und im Ruhestand befindliche ÖBB-MitarbeiterInnen.
Wen unterstützt der WUV?
Was wird unterstützt?
Wo kann ich um Unterstützung ansuchen?
Wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind, weil Sie beispielsweise nach einem Unfall oder einem ähnlichen unvorhersehbaren Ereignis mit schwerwiegenden finanziellen Problemen zu kämpfen haben oder bei geringem Familieneinkommen plötzlich mit außerordentlichen finanziellen Belastungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner des Waisenvereins. Diese beraten Sie bei der Antragsstellung und stellen fest, ob ihr Anliegen den Unterstützungsrichtlinien des Waisen- und Unterstützungsvereins entspricht.
Ihr Antrag wird selbstverständlich mit entsprechender Diskretion behandelt. Nach Vorliegen eines Antrages entscheidet der Vorstand des WUV über die Gewährung und das Ausmaß der Unterstützung im Rahmen seiner monatlichen Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.