Was wird unterstützt?
- Soforthilfe bei Todesfällen für Hinterbliebene mit unversorgten Kindern
- Unterstützung nach Arbeitsunfällen mit Langzeit- oder Dauerfolgen (z.B. behindertengerechter Wohnungsumbau)
- Unterstützung von studierenden Halb- und Vollwaisen (Studienunterstützung, Mietzuschüsse)
- Beteiligung an außerordentlichen Kosten bei Behinderung von Kindern
- Unterstützung nach aussergewöhnlichen Ereignissen z.B. Unfälle, Brände, durch die die Betroffenen in eine finanzielle Notlage geraten
- Beteiligung an ausserordentlichen Kosten nach Naturkatastrophen, sofern diese nicht durch Versicherung oder andere Institutionen abgedeckt werden.
- Zuschuss zu Begräbniskosten für Mindestrentner bzw. für Hinterbliebene in finanziellen Notlagen
- Zuschuss zu Schullandwochen und Schulskikursen bzw. Ferienaufenthalten (Sommerlager) für finanziell schlechter gestellte Familien
- Alljährliche Ausrichtung von Weihnachtsfeiern für Halb- und Vollwaisen inklusive Überreichung von Geschenken
Wann wird unterstützt?
Wenn Sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind, weil Sie beispielsweise nach einem Unfall oder einem ähnlichen unvorhersehbaren Ereignis mit schwerwiegenden finanziellen Problemen zu kämpfen haben oder bei geringem Familieneinkommen plötzlich mit ausserordentlichen finanziellen Belastungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner des Waisenvereins. Diese beraten Sie bei der Antragstellung und stellen fest, ob Ihr Anliegen den Unterstützungsrichtlinien des Waisen- und Unterstützungsvereins entspricht.
Ihr Antrag wird selbstverständlich mit entsprechender Diskretion behandelt. Nach Vorliegen eines Antrages entscheidet der Vorstand des WUV über die Gewährung und das Ausmaß der Unterstützung im Rahmen seiner monatlichen Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Hier können Sie unser Unterstützungsansuchen downloaden!
Finanzierung des WUV und Erwerb der Mitgliedschaft
Der WUV finanziert sich hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen. Der Mitgliedsbeitrag liegt dzt. bei 50 Cent pro Monat (Mindestbeitrag), viele Mitglieder zahlen jedoch freiwillig einen höheren Beitrag.
Der Mitgliedsbeitrag kann bequem im Wege eines monatlichen Gehaltsabzuges bezahlt werden. Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar.
Der Erwerb der Mitgliedschaft ist ganz einfach: Hier erhalten Sie unsere Mitgliedsanmeldung und senden Sie diese bitte an die Adresse des WUV!
Zu den Mitgliedsbeiträgen kommen Spendengelder aus Sonderaktionen wie z.B. Fest- und Kulturveranstaltungen, Tombolas und anderen freiwilligen Spendenaktivitäten.
Adresse, Kontakt, Bankverbindung?
Waisen- und Unterstützungsverein des ÖBB Konzerns
Birgit Hübl
1100 Wien, Clemens Holzmeister-Straße 6, Haus A, Zi. 0-039
Tel. 0664/11 33262, Basa: 01/93000 DW 24770, Fax: 01/93000 DW 837-11279
E-Mail: office@waisenverein.at
SpardaBank Wien
BLZ 14900, Kontonummer 22010-350-011